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ASB Landesverband Thüringen e.V.

ASB Landesverband Thüringen e.V.

Hinweisgebersystem

Stimmt etwas nicht?

Compliance geht uns alle an!

Wenn Sie feststellen, dass sich jemand regelwidrig oder unredlich verhält, sprechen Sie Ihre Führungskraft oder den Compliance Ansprechpartner persönlich an. Sollten Sie hierbei Bedenken haben, nutzen Sie das Hinweisgebersystem des ASB Landesverband Thüringen e.V.

Sie können mit Ihrem Hinweis dazu beitragen, dass der ASB und seine Beschäftigten vor den Folgen regelwidrigen Verhaltens geschützt werden.

Das Hinweisgebersystem wird durch externe Ombudspersonen der equeo CompCor GmbH betreut.

Übersicht

Wir ermutigen ausdrücklich alle Mitarbeitenden, unser Hinweisgebersystem zu nutzen, wenn sie den Verdacht haben, eine beschäftige Person oder eine dritte Person verstößt im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen interne Regeln oder rechtliche Normen („Compliance-Verstoß“).

Warum einen Hinweis geben?

Compliance ist die Einhaltung von Gesetzen, aber auch von internen Regelungen. Bei Compliance-Verstößen, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Mobbing, sexueller Belästigung, Korruption oder Verstößen gegen die Arbeitssicherheit müssen wir schnell reagieren. Hinweise, die auf einen solchen Verstoß aufmerksam machen, ermöglichen uns ein schnelles Entgegenwirken. So können wir frühzeitig Schäden vom ASB abwenden oder verhindern.

Arten der Nutzung

Sie können das Hinweisgebersystem verwenden, um uns vertraulich, auf Wunsch auch anonym,

  • Fragen rund um das Thema Compliance, insbesondere zu regelkonformem Verhalten in bestimmten Situationen zu stellen oder
  • Hinweise auf mögliches Fehlverhalten, Compliance-Verstöße oder das Risiko von Rechtsverletzungen durch Beschäftigte des ASB zu geben. Wenn Sie „Rückfragen zulassen“ auswählen, können die Personen, die Ihren Hinweis/Ihre Anfr age bearbeiten, mit Ihnen in Kontakt treten und das unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit.

Rückfragen sind dann wichtig, wenn noch weitere Informationen zu dem Sachverhalt notwendig sind, um diesen zu prüfen. Ferner kann Ihnen so eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis und den erfolgten Aktivitäten gegeben werden. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine sinnvolle Bearbeitung oftmals nur möglich ist, wenn Sie uns konkrete Angaben übermitteln.

Wer bearbeitet Ihren Hinweis, Ihre Anfrage?

Ihr Hinweis oder Ihre Anfrage wird von einer externen Ombudsperson der Firma equeo CompCor GmbH, die zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, entgegengenommen. Diese Person prüft den Sachverhalt, stimmt bei Bedarf mit dem ASB die weitere Vorgehensweise ab und bearbeitet den Hinweis/die Anfrage weiter.

Die Beschäftigten der equeo CompCor GmbH, die als Ombudspersonen für uns tätig werden, verfügen über die notwendige Fachkunde und sind langjährig in diesem Bereich tätig.

Wichtig:

Um Ihren Hinweisen gezielt nachgehen zu können, ist es wichtig, dass Sie möglichst konkrete Angaben zu Ihren Beobachtungen machen.

Die Vertraulichkeit wird gewahrt, sofern wir dies gesetzlich gewährleisten können!

In bestimmten Fällen können Ermittlungsbehörden auf die Bearbeitung zugreifen. Hierzu ist aber ein Gerichtsbeschluss notwendig.

Schutz der hinweisgebenden Person

Durch das neue „Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG“ ist die Person, die einen Hinweis abgibt, besonders geschützt. Der Schutz entfaltet sich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es wird ein Hinweis auf strafbares Verhalten oder einen Verstoß gegen eine im HinSchG genannte Norm abgegeben und
  • die hinweisgebende Person hat zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme, dass die von ihr gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.

Externe Meldestelle

Neben den ASB-internen Meldekanälen (Führungskraft, Compliance Ansprechpartner und ASB-Hinweisgebersystem) steht Ihnen für Hinweise, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, auch eine externe Meldestelle zur Verfügung. Diese Meldestelle wird beim Bundesamt für Justiz eingerichtet.

Wir bitten Sie, sich zunächst an die verfügbaren internen Meldekanäle zu wenden, um die Bearbeitung zu Hinweisen umgehend einleiten zu können.

Schutz der Vertraulichkeit

Der Informationsaustausch über das Hinweisgebersystem erfolgt verschlüsselt und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Es ist technisch ausgeschlossen, dass der ASB den Nutzenden im Nachgang ermittelt.

Nähere Informationen

Details zum Hinweisgebersystem finden Sie auf folgender lnternetseite: www.asb2-hinweisgebersystem.de